Die Nauheimer Hochstamm-Obstanlage ist eine Gemeinschaftsaktion der Gemeinde mit dem Obst- und Gartenbauverein. Auf Grund eines städtebaulichen Vertrages wurde die Gemeinde Nauheim bereits 1997 zu dieser neuen Obstanlage als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft gesetzlich verpflichtet. Mit einem zunächst auf 5 Jahre befristeten Pflegevertrag hatten wir 1998 die Verpflichtung übernommen, 50 Altsorten-Obstbäume auf einem gemeindeeigenen Grundstück fachgerecht anzupflanzen und in der Anwachsphase zu pflegen. Wir sind damit für dieses Projekt Pflegebeauftragter der Gemeinde geworden. Durch unser Engagement konnten wir der Gemeinde Nauheim zu einer erheblichen finanziellen Einsparung verhelfen. Als Anerkennung erhielten wir dafür den Bürgerpreis 1998. 2003 hatte die Gemeinde Nauheim als Ausgleichsmaßnahme für einen neuen Bebauungsplan einen 1. Erweiterungsvertrag über weitere 5 Pflegejahre und die Anpflanzung von zusätzlichen 18 Bäumen auf der noch freien Restfläche des gleichen Grundstücks mit uns vereinbart. Mit einer 4. Ergänzungsvereinbarung zwischen dem OGV-Nauheim und der Gemeinde Nauheim, verlängert sich der erneut angepasste Pflegevertrag jährlich automatisch um ein weiteres Jahr.
Eingang der Hochstammanlage